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Mildere Strafe für Tötungsdelikt in Lichtensteig verlangt

Mildere Strafe für Tötungsdelikt in Lichtensteig verlangt

18.01.2022, 08:47
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Am Dienstagvormittag hat vor dem St. Galler Kantonsgericht die Berufungsverhandlung zum Tötungsdelikt in Lichtensteig SG begonnen. 2016 war ein 62-jähriger Schweizer erstochen worden. Der Täter wurde wegen Mordes verurteilt und verlangt nun eine mildere Strafe.

In der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2016 war in Lichtensteig ein 62-jähriger Schweizer in seinem Haus von einem heute 44-jährigen Niederländer getötet worden.

Täter und Opfer hatten sich über eine Internetplattform kennengelernt und sich in Thailand getroffen. Bei ihrer Bekanntschaft sei es einzig um Sex gegangen, hiess es am Prozess vor Kreisgericht. Auf Einladung des Schweizers war der Niederländer später in die Schweiz gereist. Er sei sich bewusst gewesen, dass er sexuelle Dienstleistungen zu erfüllen habe, sagte der Beschuldigte.

Zur Tat sei es gekommen, weil er die von ihm verlangten sexuellen Praktiken nicht mehr ausgehalten habe. Mit einem Messer tötete er den Schweizer. Mit rund 8500 Franken flüchtete er aus der Wohnung und flog nach Thailand. Dort wurde er später festgenommen.

Mord oder Totschlag

In der Vorinstanz, dem Kreisgericht Toggenburg, ging es im Juni 2020 vor allem um die Qualifikation der Tat. War es Mord oder Totschlag? Der Verteidiger plädierte auf Totschlag und hielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für angemessen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 15.5 Jahren wegen Mordes.

Das Kreisgericht entschied sich für eine Verurteilung wegen Mordes und zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Als strafmildernd erachtete es die Bereitschaft des Niederländers zu einem Geständnis sowie die Vorverurteilung durch die Medien.

Vor dem Kantonsgericht verlangt nun der Beschuldigte eine Verurteilung wegen Totschlags sowie eine mildere Strafe. Die Staatsanwaltschaft will eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 15.5 Jahre. (aeg/sda)

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